• Letztes Update:   24. Juli 2018

Ergänzung (3/2018): Fördermittel für Einzelprojekte 2018 sind ausgeschöpft. Die Unterstützung von Jugendprojekten im Rahmen des Jugendfonds ist 2018 noch möglich.

Als TrägerInnen von Einzelmaßnahmen kommen grundsätzlich gemeinnützige, nichtstaatliche Organisationen in Betracht, die sich in ihrer Arbeit für eine demokratische, weltoffene und pluralistische Gesellschaft engagieren. Bei nicht rechtsfähigen Gruppen, Initiativen und Netzwerken kann z.B. ein Verein als juristische Person stellvertretend die Antragstellung übernehmen. Die vom "Netzwerk Weltoffener Saalekreis" / von der "Partnerschaft für Demokratie" geförderten Projekte müssen hauptsächlich im Saalekreis stattfinden bzw. muss erkenbar sein, inwiefern die lokalen Engagementstrukturen davon profitieren.

Der Projektantrag sollte auf einer Analyse der lokalen Situation beruhen und sich auf spezifische Bedarfe oder konkrete Problemlagen vor Ort beziehen. Dem Antrag sollte zu entnehmen sein, inwiefern das Projektvorhaben dazu beiträgt, das Handlungskonzept des Netzwerks / der "Partnerschaft für Demokratie" zu unterstützen.

Projekte sollten einen präventiven und nachhaltigen Ansatz verfolgen und dabei die Zielgruppen aktiv mit einbeziehen. Die Förderung von Kooperationen im Rahmen der Projekte und darüber hinaus ist wünschenswert. Der Projektzeitraum richtet sich immer nach dem  Kalenderjahr. Projektmittel werden i.d.R. zweimal pro Jahr mit einer Antragsfrist öffentlich ausgeschrieben. Der Begleitausschuss befindet zeitnah nach der jeweiligen Antragsfrist über die vorliegenden Anträge.

Die aktuelle Antragsfrist ist der 01. Dezember 2017. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01. Januar 2018. Spätestmögliches Projektende ist der 31. Dezember 2018.

Bitte nutzen Sie immer die aktuell gültigen Unterlagen zur Antragstellung und Projektabrechnung. Diese finden Sie hier:

Zur Antragstellung

Förderung von Einzelprojekt (Förderung bis: "i.d.R. 5.000 Euro")

Projektantrag für Maßnahmen mit einer Antragssumme zwischen 250 bis maximal 750€ (Antragstellung ist laufend möglich)

Projektantrag für Maßnahmen mit einer Antragssumme über 750 bis i.d.R maximal 5.000€ (Antragsfrist: 01. Dezember 2017)

Bitte verwenden Sie für eine Antragstellung stets die aktuellen Unterlagen. Für die Bearbeitung empfiehlt sich der kostenlose Acrobat Reader.

Die Fördermittel setzen sich zusammen aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" (BmFSFJ), dem Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt (Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration) sowie  Mittel des Landkreises Saalekreis. Für Fragen und Unterstützung bei der Antragstellug sowie Projektumsetzung steht die Koodinierungsstelle des Netzwerks Weltoffener Saalekreis gern zur Verfügung:

Weiteres:

Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit"

Richtlinie Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Saschen-Anhalt

 

Bei Fragen steht Ihnen die Koordinierungs- und Fachstelle gern beratend zur Verfügung.

 

Aktualisiert: 03. November 2017